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1251.

Herzog Wladislaw setzt die Stadt Beuthen in O.-S. zu deutschem Rechte aus und sagt in dem darüber ausgestellten Briefe: dass die Stadt Biatobriczie (Beuthen) dem Kloster Miechow verpfändet sei.

So Zimmermann II. 210 unter Berufung auf die Klosterakten von Miechow. Doch beruht diese Angabe, wie schon Stenzel in seiner handschriftlichen Geschichte der Herrschaft Beuthen (P.-A. E. 22 b.) f. 3 mit Recht vermuthet, nur auf einer Verwechselung mit der unten anzuführenden Urkunde vom Jahre 1257 (Mai 26.), wo dann eben auch das Dorf Be³³obreze gemeint ist nicht Beuthen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.